In der Landeshauptstadt Dresden wurden im Jahr 2024 insgesamt 629 Personen eingebürgert. Davon waren 330 männlichen und 299 weiblichen Geschlechts. Auf die Anfrage (AF0320/25) von AfD-Stadtrat Christian Pinkert teilte Oberbürgermeister Hilbert mit, dass sich unter den Eingebürgerten u.a. 182 syrische Staatsangehörige, 74 russische, 33 ukrainische, 18 vietnamesische, 16 indische sowie 11 afghanische Staatsangehörige befanden sowie 52 Personen mit einer EU-Staatsangehörigkeit.
Rund die Hälfte (317 Personen) der Eingebürgerten ist zwischen 30 und 49 Jahre alt, 282 Personen waren jünger als 30 Jahre, 30 Eingebürgerte waren 50 und älter. Rund 86 Prozent (538 Personen) haben ihre bisherige(n) Staatsangehörigkeit(en) beibehalten, so die Verwaltung. Begründet wird dies mit der Staatsangehörigkeitsrechtsreform vom 27.06.2024, nachdem alle Einbürgerungen unter der Hinnahme der Mehrstaatigkeit erfolgen.
Anträge auf Einbürgerung wurden im Jahr 2024 insgesamt 2.020 gestellt. „Die Antragstellung von Ausländern mit Schutzstatus (Asyl, Flüchtlingseigenschaft und subsidiärer Schutzstatus) ist anhaltend hoch“, erklärt die Verwaltung und führt weiter aus: „Insgesamt befinden sich ca. 450 Einbürgerungsanträge in der laufenden Sachbearbeitung. Zusätzlich konnten von den rückständigen Einbürgerungsanträgen zum 31. Dezember 2024 insgesamt ca. 3.800 Anträge noch keinem Sachbearbeiter zugeordnet und somit einer tiefgründigen Bearbeitung zugeführt werden.“