59 % aller Wohnberechtigungsscheine gehen an nicht-deutsche Staatsbürger

Im Jahr 2024 wurden in der Landeshauptstadt Dresden insgesamt 4.715 Wohnberechtigungsscheine ausgegeben. 41 Prozent (1.950) der Berechtigten waren deutsche Staatsbürger, 109 EU-Ausländer, 2.583 Nicht-EU-Ausländer und bei 73 lagen keine Angaben zur Staatsangehörigkeit vor. Dies teilte Oberbürgermeister Hilbert auf die Anfrage (AF0319/25) von AfD-Stadtrat Christian Pinkert mit.

Des Weiteren bezogen 11.979 Dresdner Haushalte im Dezember 2024 (vorläufig) Wohngeld. Im Januar 2024 waren es vorläufig 10.517 Haushalte bzw. korrigiert dann 12.975 Haushalte. Die Anzahl der Haushalte wird auf Grund nachträglicher Bewilligungen immer einige Monate rückwirkend aktualisiert, teilte die Verwaltung mit. Es ist also davon auszugehen, dass die tatsächliche Anzahl der Haushalte, die im Dezember 2024 Wohngeld bezogen haben, ebenfalls höher liegt.
Rund Zweidrittel der Haushalte, die Wohngeld beziehen, sind Ein-Personen Haushalte. Fast 60 Prozent der wohngeldberechtigten Personen sind Rentner (6.514 Personen), 27 Prozent sind erwerbstätige Personen (3.033 Personen), 9 Prozent sind nichterwerbstätige Personen (1.010 Personen) und weitere 504 sind Studenten und Personen in Ausbildung (knapp 5 Prozent). Der Anteil an Bewohnern in Pflegeheimen lag bei 9,9 Prozent der beschiedenen Erst- sowie Weiterleistungsanträge.

Wohngeld ist eine Landesleistung, die zur Hälfte durch den Bund erstattet wird (§ 32 WoGG). Die Finanzierung der Aufgabe Wohngeld (Personal- und Sachkosten der Verwaltung) erfolgt über das Finanzausgleichsgesetz (FAG) im zentralen Haushalt der Landeshauptstadt Dresden. Im Jahr 2024 hat die Wohngeldstelle Dresden insgesamt 43,1 Mio. Euro an Wohngeld ausgezahlt.

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