Neben der Carolabrücke gibt es eine nicht unerhebliche Anzahl weiterer Spannbetonbrücken im Stadtgebiet, die ebenfalls in den 70er bzw. 80er-Jahren errichtet wurden und dabei ähnliche Konstruktionsmerkmale wie die Carolabrücke aufweisen – so auch die Brücke am Industriegelände Königsbrücker Straße.

Im Zuge der Sitzung des Bauausschusses in der vergangenen Woche kam heraus, dass bei neuesten Untersuchungen an dieser Brücke kein Ankündigungsverhalten mehr nachgewiesen werden konnte. Das heißt, sie könnte im Falle eines Versagens der Spannglieder ohne sichtbare Vorankündigungen einstürzen. Deshalb hatte die Stadtverwaltung dort bereits die Fahrspuren reduziert und nun auch umfangreiche Messtechnik an der Brücke installiert, welche täglich ausgewertet wird.

Thomas Ladzinski, Fraktionsvorsitzender und baupolitischer Sprecher der AfD-Stadtratsfraktion, ordnet die aktuellen Erkenntnisse kritisch ein: „Die getroffenen Maßnahmen an der Brücke Königsbrücker Straße entsprechen den Vorgaben der „Handlungsanweisung Spannungsrisskorrosion“ der Bundesanstalt für Straßenwesen und sind durch die Stadt bei Spannbetonbrücken verbindlich umzusetzen. Die Maßnahmen an diesem Bauwerk sind daher zwingend erforderlich. Dass aber erst eine Brücke einstürzen musste, ehe die Landeshauptstadt Dresden überhaupt begonnen hat, diese Richtlinie auch anzuwenden, offenbaren ein Versagen in der Stadtverwaltung, für welches sich die Führung des Geschäftsbereiches verantworten muss.“ Thomas Ladzinski stellt klare Forderungen: „Für die zukünftige Haushaltsplanung der Stadt müssen die notwendigen Instandsetzungsmaßnahmen der maroden Brückenbauwerke endlich die oberste Priorität haben – deren Ausfinanzierung gilt es mit dem jetzt aufzustellenden Haushalt unbedingt abzusichern.“

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